Wohnungssuche bleibt schwierig, besonders für Menschen mit ausländisch klingendem Namen. Der Bundesgerichtshof urteilt: Diskriminierung ist unzulässig, und auch Makler tragen Verantwortung.
Wohnungssuche bleibt schwierig, besonders für Menschen mit ausländisch klingendem Namen. Der Bundesgerichtshof urteilt: Diskriminierung ist unzulässig, und auch Makler tragen Verantwortung.