Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das erste Bundes-Tariftreuegesetz beschlossen. Damit soll unter anderem Lohndumping verhindert werden.
Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, müssen demnach ihren Arbeitnehmer:innen tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren.
Im Gesetzesentwurf heißt es: „Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen“. Mit den neuen Regelungen sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen beseitigt werden.
