Das Bundesverfassungsgericht hat zu den umstrittenen Tanzverboten an Karfreitag und Gründonnerstag geurteilt. Anlass war ein Verfahren gegen einen Disco-Betreiber in Göttingen, der ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Feiertagsverbot erhielt.
Das Bundesverfassungsgericht hat zu den umstrittenen Tanzverboten an Karfreitag und Gründonnerstag geurteilt. Anlass war ein Verfahren gegen einen Disco-Betreiber in Göttingen, der ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Feiertagsverbot erhielt.