Video: „Compact“-Magazin siegt vor Gericht

Video: "Compact"-Magazin siegt vor Gericht


Das rechtsextreme Magazin „Compact“ hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen juristischen Sieg errungen. Das Gericht hob das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot des Magazins auf.

 

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die vom Ministerium angeführten verfassungswidrigen Aktivitäten des Magazins als „nicht prägend“ für dessen Gesamtausrichtung anzusehen seien. Der Urteilsspruch sorgt für Kontroversen und wirft Fragen nach den Grenzen der Meinungsfreiheit und dem Umgang mit rechtsextremen Publikationen auf.

Überraschende Entscheidung: Was bedeutet „nicht prägend“?

Das Bundesinnenministerium hatte „Compact“ im Jahr 2021 verboten, da es die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährde. Zur Begründung wurden unter anderem die Verbreitung von Verschwörungstheorien, die Hetze gegen Minderheiten und die Relativierung des Nationalsozialismus angeführt.

Das Bundesverwaltungsgericht räumte zwar ein, dass einige Inhalte des Magazins verfassungswidrig sein könnten. Die Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass diese Inhalte nicht den „prägenden Charakter“ des Magazins bestimmten. Mit anderen Worten: Die verfassungswidrigen Äußerungen seien nicht so dominant, dass sie die Gesamtausrichtung des Magazins maßgeblich beeinflussen würden.

Juristische Gratwanderung: Meinungsfreiheit versus Schutz der Verfassung

Die Entscheidung des Gerichts ist eine juristische Gratwanderung zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Verfassung. Das Grundgesetz garantiert die freie Meinungsäußerung, schränkt diese aber ein, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.

Im Fall von „Compact“ argumentierte das Gericht, dass ein Verbot nur dann gerechtfertigt sei, wenn die verfassungswidrigen Inhalte den überwiegenden Teil der Publikation ausmachen und deren Gesamtausrichtung bestimmen. Da dies nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall war, wurde das Verbot aufgehoben.

Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft: Empörung und Kritik

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat in Politik und Zivilgesellschaft unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während einige das Urteil als Stärkung der Meinungsfreiheit begrüßen, äußern andere Empörung und Kritik.

„Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren“, sagte ein Sprecher der Amadeu Antonio Stiftung. „Sie sendet das fatale Signal, dass Hetze und Hass im Netz weitgehend straffrei bleiben.“

Politiker fordern Gesetzesverschärfungen

Einige Politiker fordern nach dem Urteil eine Verschärfung der Gesetze, um rechtsextreme Publikationen effektiver verbieten zu können. „Wir müssen die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen Hetze und Hass vorzugehen“, sagte ein Abgeordneter der Grünen. „Das Urteil zeigt, dass wir hier noch Nachholbedarf haben.“

Andere warnen jedoch vor übereilten Gesetzesänderungen, die die Meinungsfreiheit einschränken könnten. „Wir müssen sorgfältig abwägen, welche Maßnahmen wirklich notwendig und verhältnismäßig sind“, sagte ein Vertreter der FDP. „Es darf nicht zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit kommen.“

„Compact“ feiert den Sieg: Weiterhin auf Konfrontationskurs

Das „Compact“-Magazin feiert den juristischen Erfolg als Sieg über die „politische Korrektheit“ und kündigt an, seinen Kurs fortzusetzen. Chefredakteur Jürgen Elsässer bezeichnete das Urteil als „Ohrfeige für das Establishment“ und versprach, weiterhin „die Wahrheit“ zu verbreiten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hassrede in Deutschland auswirken wird. Klar ist, dass die Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit und den Umgang mit rechtsextremen Publikationen weitergehen wird.

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