Video: Feuerwehrgesetz in Bayern: Kabinett beschließt Änderung

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Änderung im Feuerwehrgesetz in Bayern – die Altersgrenze im aktiven Feuerwehrdienst wird von 65 auf 67 Jahre erhöht. Momentan gibt es rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute. Die Änderung soll diese Zahl stabil halten.

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