Video: Feuerwehrgesetz in Bayern: Kabinett beschließt Änderung 1. April 2025 17:05 | Schreiben Sie einen Kommentar Änderung im Feuerwehrgesetz in Bayern – die Altersgrenze im aktiven Feuerwehrdienst wird von 65 auf 67 Jahre erhöht. Momentan gibt es rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute. Die Änderung soll diese Zahl stabil halten. teilen teilen teilen teilen teilen teilen E-Mail drucken