Bis zu 100 Prozent Lohnverlust drohen bei Glatteis-Verspätung. Denn das sogenannte Wegerisiko liegt im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich beim Arbeitnehmer.
Bis zu 100 Prozent Lohnverlust drohen bei Glatteis-Verspätung. Denn das sogenannte Wegerisiko liegt im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich beim Arbeitnehmer.