Das Landgericht Braunschweig (Niedersachsen) weist die Klage der Hinterbliebenen des 2015 abgestürzten Germanwings-Flugzeuges ab. Nach Auffassung der Kammer könnten die Angehörigen der 150 Todesopfer Schadensgeldansprüche eher gegen Germanwings geltend machen, nicht jedoch gegen das Luftfahrtbundesamt.
