Video: Germanwings Absturz: Schmerzensgeld-Klage abgewiesen – der vergeblicher Kampf der Angehörigen

Video: Germanwings Absturz: Schmerzensgeld-Klage abgewiesen - der vergeblicher Kampf der Angehörigen


Beim Absturz von Germanwings-Flug 9525 am 24. März 2015 in den französischen Alpen sterben 150 Menschen. Die Angehörigen verlangen bis zu 110.000 Euro Schmerzensgeld pro Person und ziehen gegen das Luftfahrtbundesamt vor Gericht.

Klaus Radner verliert Tochter, Schwiegersohn und Enkel. Er ist enttäuscht, dass das Gericht die Klage ablehnt, gibt aber nicht auf und kämpft weiter für Gerechtigkeit.

Das Landgericht Braunschweig lehnt die Klage ab und rät, die Airline direkt zu verklagen. Die Angehörigen setzen ihre rechtlichen Bemühungen fort, um Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

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