Der Goldschakal, der auf Sylt rund 100 Schafe und Lämmer gerissen haben soll, darf nun per Ausnahmegenehmigung abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätigt.
Der Goldschakal, der auf Sylt rund 100 Schafe und Lämmer gerissen haben soll, darf nun per Ausnahmegenehmigung abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätigt.