Eine Süßigkeit wird aktuell aufgrund von Erstickungsgefahr – vor allem bei Kindern bis zu fünf Jahren – zurückgerufen. Das sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen.
Eine Süßigkeit wird aktuell aufgrund von Erstickungsgefahr – vor allem bei Kindern bis zu fünf Jahren – zurückgerufen. Das sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen.