In der Teutoburgia-Siedlung in Herne bleibt die Halloween-Deko stehen. Nach Tagen der Ungewissheit entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die schaurige Dekoration nicht gegen den Denkmalschutz verstößt.
Anwohnerin Martha äußert Erleichterung über das Urteil. Sie und ihre Nachbarn dekorieren seit Jahren ihre Häuser und schaffen eine festliche Atmosphäre für die Kinder. Die Entscheidung ermöglicht es ihnen, Halloween weiterhin zu feiern und den Kindern eine Freude zu bereiten.
