Video: Internationaler Gerichtshof verpflichtet Israel UN-Hilfslieferungen nach Gaza zuzulassen

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Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat erklärt, dass Israel gesetzlich verpflichtet ist, die Lieferung humanitärer Hilfe durch Organisationen der Vereinten Nationen in den Gazastreifen zu ermöglichen. Zu diesen Organisationen gehört die UN-Flüchtlingshilfe für Palästina (UNRWA), die seit Januar faktisch vom Zugang zum Gebiet ausgeschlossen ist. Das Gericht stellte fest, dass Israel keine ausreichenden Beweise vorgelegt hat, um die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Organisation damit zu rechtfertigen, dass diese nach den Genfer Konventionen keine neutrale Organisation sei. Der IGH befand, dass die Organisation das Rückgrat der humanitären Hilfe in der Region darstellt und Israel verpflichtet ist, in gutem Glauben mit ihr zusammenzuarbeiten. Zudem kam der Gerichtshof zu dem Schluss, dass Israels Einschränkungen der Hilfslieferungen in den vergangenen zwei Jahren seine Verpflichtungen verletzt haben. Israel wies die Feststellungen des IGH zurück. Das Außenministerium schrieb auf der Social-Media-Plattform X, dass „Israel seine Verpflichtungen nach internationalem Recht vollständig einhalte.“ Die Stellungnahme des IGH wurde als Gutachten auf Anfrage der UN-Generalversammlung im Dezember veröffentlicht, nachdem Israel die Zusammenarbeit mit der UNRWA ausgesetzt hatte. Das israelische Parlament behauptet, die Hamas habe die Organisation im Gazastreifen unwiderruflich infiltriert, eine Behauptung, die die UNRWA zurückweist. Norwegen, das das UN-Verfahren eingeleitet hatte, erklärte, es wolle auf Grundlage der kritischen Feststellungen des Gerichts eine Lösung bei der UN-Generalversammlung anstreben. Der norwegische stellvertretende Außenminister Andreas Kravik erklärte: „Wir erwarten nun, dass Israel dem [den Regeln] nachkommt und wir, dass dies bedeuten wird, dass den Vereinten Nationen vollständiger Zugang gewährt wird.“

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