Unterstützung bei der Kommunalwahl am 8. März: Für Wahlberechtigte mit Behinderung gelten besondere Regelungen. Viele Wahllokale sind barrierefrei, eine Begleitperson darf in der Wahlkabine helfen. Wichtige Infos im Überblick.
Unterstützung bei der Kommunalwahl am 8. März: Für Wahlberechtigte mit Behinderung gelten besondere Regelungen. Viele Wahllokale sind barrierefrei, eine Begleitperson darf in der Wahlkabine helfen. Wichtige Infos im Überblick.