Nicht verzählen bei der Kommunalwahl am 8. März: Schon eine Stimme zu viel macht den gesamten Wahlzettel ungültig. Auch unklare Kennzeichnungen, Kommentare oder ein leerer Zettel führen zur Ungültigkeit.
Nicht verzählen bei der Kommunalwahl am 8. März: Schon eine Stimme zu viel macht den gesamten Wahlzettel ungültig. Auch unklare Kennzeichnungen, Kommentare oder ein leerer Zettel führen zur Ungültigkeit.