Das Pariser Berufungsgericht will bis Sommer 2026 über Marine Le Pens Einspruch gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder entscheiden.
Das Pariser Berufungsgericht will bis Sommer 2026 über Marine Le Pens Einspruch gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder entscheiden.