Video: Messerangriff im Media-Markt: Urteil ist gefallen 12. August 2026 16:00 | Schreiben Sie einen Kommentar Der Angeklagte ist schuldunfähig. Wegen seiner schweren psychischen Erkrankungen wird er in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. teilen teilen teilen teilen teilen teilen E-Mail drucken