Video: Pro-Atom-Aktivist legt Berufung ein

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Andreas Fichtner, besser bekannt als „Atom-Andi“, hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt eingelegt.

 

Der Pro-Atom-Aktivist war im August 2024 zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt worden, weil er die Sprengung der Kühltürme des ehemaligen Atomkraftwerks Grafenrheinfeld durch eine Protestaktion verzögert hatte.

Verurteilung wegen Störung der öffentlichen Ordnung

Das Amtsgericht Schweinfurt sah es als erwiesen an, dass Fichtner durch seine Aktion die öffentliche Ordnung gestört und den planmäßigen Ablauf der Sprengung behindert habe. Fichtner hatte sich mit anderen Atomkraftbefürwortern auf das Gelände des Atomkraftwerks begeben und versucht, die Sprengung zu verhindern.

„Atom-Andi“ sieht sich im Recht

Fichtner selbst hält das Urteil für ungerechtfertigt und sieht sich im Recht. Er argumentiert, dass er lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht habe und die Sprengung der Kühltürme ein unnötiger Eingriff in die Natur gewesen sei.

„Ich habe nichts Unrechtes getan“, erklärte Fichtner nach der Urteilsverkündung. „Ich habe lediglich versucht, ein Denkmal zu bewahren und auf die Gefahren der Energiewende hinzuweisen.“

Berufung als letzte Chance

Mit der Berufung will Fichtner nun erreichen, dass das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben wird. Er hofft, vor dem Landgericht Schweinfurt seine Argumente besser darlegen zu können und die Richter von seiner Unschuld zu überzeugen.

Fortsetzung des Pro-Atom-Engagements

Fichtner gilt seit Jahren als einer der prominentesten Pro-Atom-Aktivisten in Deutschland. Er hat sich immer wieder öffentlich für den Erhalt der Atomkraft eingesetzt und gegen den Atomausstieg protestiert. Auch nach dem Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt will er sein Engagement für die Atomkraft fortsetzen.

Ungewisser Ausgang des Berufungsverfahrens

Der Ausgang des Berufungsverfahrens ist derzeit noch ungewiss. Es bleibt abzuwarten, ob das Landgericht Schweinfurt das Urteil des Amtsgerichts bestätigt oder aufhebt. Sollte das Landgericht das Urteil bestätigen, bliebe Fichtner noch die Möglichkeit, Revision einzulegen.

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