Die Notkredite, die Schleswig-Holsteins Landesregierung aufgenommen hat, um den Haushalt 2024 zu finanzieren, sind verfassungswidrig. Das hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Dienstag geurteilt.
Die Notkredite, die Schleswig-Holsteins Landesregierung aufgenommen hat, um den Haushalt 2024 zu finanzieren, sind verfassungswidrig. Das hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Dienstag geurteilt.