Ein österreichischer Bergsteiger wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem seine Freundin 2025 auf dem Großglockner, Österreichs höchstem Berg, erfroren war, weil er sie dort zurückgelassen hatte. Der Mann, dessen Identität nur mit den Initialen Thomas P. bekannt ist, erhielt eine fünfmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 9.400 Euro für den Tod von Kerstin G. im Januar 2025. Obwohl Anklagen in solchen Fällen selten sind, kann das Vergehen trotz der Häufigkeit von Kletterunfällen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Vor Gericht wurde ausgesagt, dass die Frau nach einem Klettertag bei eisigen Temperaturen, an dem das Paar in Verzug geraten war, völlig erschöpft war und keine Kraft mehr zum Weitergehen hatte. Das Paar befand sich bei Einbruch der Dunkelheit etwa 50 Meter unterhalb des Gipfels des Großglockners. Dort soll er seine Freundin auf einem ausgesetzten Grat zurückgelassen haben, um Hilfe zu holen. Er gab zu, nicht erklären zu können, warum er die Rettungsdecke oder den Biwaksack, die sie in ihrem Rucksack mitführte, nicht benutzt hatte. Er plädierte auf nicht schuldig und drückte vor Gericht in Innsbruck, Westösterreich, tiefes Bedauern aus. Sein Anwalt sprach von einem „tragischen Unfall“. Während der eintägigen Verhandlung sagte eine seiner Ex-Freundinnen aus, dass sie 2023 gemeinsam den Großglockner bestiegen hatten und er sie nachts allein auf der Route zurückgelassen hatte. Der Richter, selbst ein erfahrener Bergsteiger, erklärte, Thomas P. hätte seine Freundin zurücklassen sollen, da sie eine deutlich weniger erfahrene Bergsteigerin sei als er.
