Die Sendungsverfolgung meldet „zugestellt“, doch vor der Haustür liegt nichts. Solche Fälle sorgen für Ärger. Aber wer muss zahlen, wenn ein Paket verschwindet – der Online-Shop, der Paketdienst oder der Empfänger? Entscheidend ist, wo und wie die Sendung abgelegt wurde.
