Automatische Benachrichtigung: In allen Kommunen und Landkreisen mit Stichwahl am 22. März erhalten Wahlberechtigte eine neue Wahlbenachrichtigung. Wer bereits Briefwahl beantragt hatte, bekommt die Unterlagen ebenfalls automatisch zugeschickt.
Automatische Benachrichtigung: In allen Kommunen und Landkreisen mit Stichwahl am 22. März erhalten Wahlberechtigte eine neue Wahlbenachrichtigung. Wer bereits Briefwahl beantragt hatte, bekommt die Unterlagen ebenfalls automatisch zugeschickt.