Der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Heiko Hecht erinnert angesichts der winterlichen Verkehrsprobleme daran, dass Arbeitnehmer bei Schnee und Glätte grundsätzlich selbst dafür verantwortlich sind, rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. „Das Wege-Risiko trägt der Arbeitnehmer“, so Hecht.
