Wichtiges Urteil für viele Beschäftigte: Unter bestimmten Voraussetzungen zählen sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt zum Einsatzort als Arbeitszeit. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Wichtiges Urteil für viele Beschäftigte: Unter bestimmten Voraussetzungen zählen sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt zum Einsatzort als Arbeitszeit. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.