Ein US-Bundesrichter hat die milliardenschwere Entschädigungsklage des US-Präsidenten gegen die „New York Times“ vorerst gestoppt.
Der Richter im US-Bundesstaat Florida erklärte Trumps Klage für unzulässig und setzte dem Ex-Präsidenten eine Frist von vier Wochen, um sie neu zu formulieren.
Trumps Klage wegen angeblicher Verleumdung
Trump hatte die „New York Times“ im Jahr 2020 auf eine Entschädigung in Milliardenhöhe verklagt. Er warf der Zeitung vor, ihn durch einen Meinungsartikel aus dem Jahr 2019 verleumdet zu haben. In dem Artikel hatte die „New York Times“ auf angebliche Absprachen zwischen Trumps Wahlkampfteam und Russland im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen 2016 hingewiesen.
Richter sieht Klage als unzulässig an
Der zuständige Richter im US-Bundesstaat Florida kam nun zu dem Schluss, dass Trumps Klage in der vorliegenden Form unzulässig sei. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass Trumps Klage nicht ausreichend detailliert darlege, inwiefern die „New York Times“ vorsätzlich falsche Aussagen verbreitet habe, um ihn zu schädigen.
Vierwöchige Frist zur Neuformulierung
Der Richter setzte Trump eine Frist von vier Wochen, um seine Klage neu zu formulieren und die fehlenden Details zu ergänzen. Sollte Trump dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht die endgültige Abweisung der Klage.
Keine inhaltliche Entscheidung
Es ist wichtig zu betonen, dass die Entscheidung des Richters keine inhaltliche Bewertung der Klage darstellt. Der Richter hat lediglich entschieden, dass Trumps Klage in der vorliegenden Form nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht. Es ist also noch nicht entschieden, ob Trump mit seiner Klage gegen die „New York Times“ Erfolg haben wird oder nicht.
Trumps schwieriges Verhältnis zu den Medien
Die Klage gegen die „New York Times“ ist nur ein Beispiel für Trumps schwieriges Verhältnis zu den Medien. Während seiner Amtszeit als Präsident hatte Trump regelmäßig Medien kritisiert, die er als „Fake News“ bezeichnete. Er warf ihnen vor, ihn unfair zu behandeln und gegen ihn zu hetzen.
