Eine erste Regelung für Volksschulen war vor fünf Jahren wegen der Konzentration auf den Islam vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden – wegen Widerspruchs zum Gebot der religiösen Neutralität des Staates. Nun soll das Kopftuchverbot an Schulen aber halten. Nach der Begutachtungsphase wurden einige Kritikpunkte noch eingearbeitet, um „Verfassungskonformität“ herzustellen.
