Fällt ein Flug wegen Winterwetters ganz aus oder startet sehr verspätet, können sich Airlines häufig auf außergewöhnliche Umstände berufen. Das bedeutet laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung: Passagiere bekommen keine Entschädigungszahlung.
Fällt ein Flug wegen Winterwetters ganz aus oder startet sehr verspätet, können sich Airlines häufig auf außergewöhnliche Umstände berufen. Das bedeutet laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung: Passagiere bekommen keine Entschädigungszahlung.