Im Fall der getöteten Studentin Hanna aus Aschau ist der Angeklagte Sebastian T. nun freigesprochen worden. Nach erneuter Hauptverhandlung kam die Jugendkammer zu dem Schluss, dass ihm die Tat nicht nachgewiesen werden kann.
Im Fall der getöteten Studentin Hanna aus Aschau ist der Angeklagte Sebastian T. nun freigesprochen worden. Nach erneuter Hauptverhandlung kam die Jugendkammer zu dem Schluss, dass ihm die Tat nicht nachgewiesen werden kann.