Den Bundestag abspecken, das ist nur ein Ziel der Wahlrechtsreform der Ampelregierung. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Reform in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Kurios: Das Urteil kursierte schon am Abend zuvor im Internet.
Den Bundestag abspecken, das ist nur ein Ziel der Wahlrechtsreform der Ampelregierung. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Reform in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Kurios: Das Urteil kursierte schon am Abend zuvor im Internet.