Abschiebungen erfolgen oft in andere europäische Länder, weil diese für das Asylverfahren zuständig sind. Nach einem beendeten Verfahren ohne Asylrecht muss die Rückkehr ins Heimatland erfolgen. Oftmals sieht die Realität aber anders aus.
Abschiebungen erfolgen oft in andere europäische Länder, weil diese für das Asylverfahren zuständig sind. Nach einem beendeten Verfahren ohne Asylrecht muss die Rückkehr ins Heimatland erfolgen. Oftmals sieht die Realität aber anders aus.