Selbständige und Unternehmen stehen im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit vor vielen Fragen rund um den richtigen Versicherungsschutz. Der gewerbliche Versicherungsmarkt ist teilweise unübersichtlich. Betriebe haben die Wahl zwischen verschiedenen Assekuranzen, zahlreichen Versicherern und unzähligen Tarifmodellen. Hier den Überblick zu behalten und sinnvolle Risikovorsorge zu betreiben, ist nicht einfach.
Welche Risiken sind zu beachten?
Jedes Unternehmen ist allgemeinen betrieblichen und elementaren Risiken ausgesetzt. Neben witterungsbedingten Schadensereignissen wie Blitzschlag und Sturm zählen dazu beispielsweise auch kritische Gefahrensituationen durch Einbruch und Diebstahl. Zusätzlich bestehen umfangreiche unternehmensbezogene und persönliche Risiken im Geschäftsalltag. Mitunter können die hieraus resultierenden Schäden große finanzielle Folgen für das Unternehmen haben oder sogar die betriebliche Existenz gefährden. Ausgehend von der individuellen Unternehmenssituation sollte daher zunächst eine strukturierte Risikoanalyse durchgeführt werden. In diesem Prozess lassen sich vor allem jene potentiellen Risiken identifizieren, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß für den Betrieb relevant sind. Auf Versicherungen können dann solche unkalkulierbaren Risiken überwälzt werden, die nicht allein über betriebliche Vorsorge- und Kontrollmaßnahmen abzudecken sind. Dabei ist noch zu beachten, dass viele Gesetze in sogenannten Haftungsnormen explizit die umfassende Betriebshaftpflicht des Unternehmers regeln. Dies bedeutet konkret, dass Betriebe umfangreichen gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter unterliegen, wenn durch die unternehmerische Tätigkeit ein Schaden verursacht wird. Um solche geschäftlichen Haftungsrisiken abzudecken, eignet sich eine betriebliche Haftpflichtversicherung. Sie richtet sich in erster Linie an Gewerbetreibende und industrielle Unternehmen, aber auch Freiberufler oder Handwerker können diese Art der Versicherung für sich in Anspruch nehmen.
Was kann eine Betriebshaftpflichtversicherung leisten?
Eine Haftpflichtversicherung für Betriebe ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben. So haben etwa bestimmte freiberuflich tätige Berufsgruppen eine rechtliche Pflicht zur Deckungsvorsorge, die somit zur Voraussetzung ihrer gewerblichen Zulassung zählt. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht allein zur Bedarfsdeckung für den Unternehmer gedacht. Sie schützt gleichermaßen alle Beschäftigten einschließlich der Leiharbeiter eines Betriebs. Der Schutzbereich umfasst ebenso alle inländischen Geschäftsräume, Büros und Betriebseinrichtungen (z.B. Filialen, Lager, Werbetafeln). Zu den von der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Schäden gehören sowohl Personenschäden wie Schmerzensgeld als auch Sachschäden wie Reparaturkosten. Darüber hinaus sind Vermögensschäden versichert, zum Beispiel ein nachgewiesener Einnahmen- oder Gewinnausfall. Die gewerbliche Haftung gilt auch für Unfälle, die sich auf dem jeweiligen Firmengelände ereignen. Die Versicherung tritt ebenso ein, wenn Schäden auf Dienstreisen, vor Ort bei Kunden oder im Rahmen des Besuchs von Messen oder Ausstellungen entstehen. Mithin lassen sich personelle, sächliche und finanzielle Schadensersatzansprüche von Mitarbeitern, Kunden, Besuchern und Lieferanten durch Policen versichern. Im Gegensatz dazu deckt eine Berufshaftpflichtversicherung aber nur reine Vermögensschäden ab. Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet somit den umfassenderen Versicherungsschutz für die unternehmerische Tätigkeit. Hierbei ist allerdings auf eine ausreichende Deckungssumme und einen angemessenen Versicherungsumfang zu achten.
In welchem Umfang ist eine Absicherung sinnvoll?
Um die betrieblichen Risiken zu minimieren, lässt sich die Betriebshaftpflichtversicherung neben der Absicherung von grundlegenden Schadensersatzansprüchen auch auf die Umwelthaftung erweitern. In diesem Fall zahlt die Versicherung für Umweltschäden, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit an fremdem Eigentum entstehen (z. B. Grundwasserverschmutzung durch Schadstoffe, Luftverunreinigung durch defekte Filter). Gleiches gilt für die Produkthaftpflicht, die einspringt, wenn Dritte durch defekte oder mangelhafte Produkte geschädigt werden. Dieser Versicherungsbestandteil kann vor allem für das produzierende Gewerbe sowie Lieferanten von Interesse sein. Erwägenswert ist je nach Unternehmenssituation auch, eine Einbruchdiebstahlversicherung in den Leistungsumfang aufzunehmen. Sollte es zu einem Betriebsstillstand kommen, beispielsweise verursacht durch Feuer oder Maschinenausfall, kann sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung als nützlich erweisen. Diese übernimmt die laufenden Kosten etwa für Gehälter und Mieten bis zur Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit. Die Entscheidung über den Versicherungsumfang sollte im Ergebnis einer individuellen Risikoabwägung getroffen werden.
Welche Kosten sind zu berücksichtigen?
Der Versicherungsbeitrag richtet sich im Einzelfall nach der Art und Größe des Unternehmens, der Versicherungssumme und den gewählten Versicherungsleistungen. Die Kosten der Betriebsversicherung werden unter anderem auch von der Unternehmensbranche, dem Jahresnettoumsatz und der Laufzeit des Vertrages bestimmt.
Damit die Geschäftsrisiken überschaubar bleiben, sollte kein Unternehmen auf den betrieblich notwendigen Versicherungsschutz verzichten. Die unternehmensbezogene Risikoeinschätzung sollte außerdem regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
