Schäden durch den Ausfall oder eine Störung von IT-Dienstleistern, sind nach den allgemeinen Musterbedingungen nicht durch eine Cyberversicherung abgedeckt, wenn dadurch Systeme bei Kunden ausfallen.
Schäden durch den Ausfall oder eine Störung von IT-Dienstleistern, sind nach den allgemeinen Musterbedingungen nicht durch eine Cyberversicherung abgedeckt, wenn dadurch Systeme bei Kunden ausfallen.