Witwenrenten Zuschlag: Neue Regelungen ab Sommer 2024

Witwenrenten Zuschlag: Neue Regelungen ab Sommer 2024


Ab Juli 2024 erhöhen sich die Renten um 4,57 Prozent, was auch für Witwen- und Witwerrenten gilt. Gleichzeitig steigen die Freibeträge für eigenes Einkommen, ohne dass die Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird. Der neue Freibetrag beträgt dann 1.038,50 Euro netto pro Monat, während er bisher bei 992,64 Euro lag. Für Hinterbliebene mit waisenrentenberechtigten Kindern erhöht sich der Freibetrag je Kind um 220,19 Euro. Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Zusätzlich gibt es ab Juli einen Rentenzuschlag für bestimmte Witwen- oder Witwerrenten. Dieser beträgt 7,5 Prozent für Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 und 4,5 Prozent für Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018. Dies gilt, sofern der verstorbene Versicherte keine eigene Rente bezog und nicht älter als 65 Jahre und acht Monate war.Der Zuschlag wird automatisch gewährt und erfordert keinen Antrag.

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