Zurückweisungen bei Wiedereinreisesperre ab sofort angeordnet

Das Bundesinnenministerium hat heute dem Bundespolizeipräsidium per Erlass mitgeteilt, dass künftig diejenigen Personen an der Grenze zurückgewiesen werden sollen, gegen die ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot besteht. Das sagte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage der „Welt“ (Mittwochausgabe). Bislang stellten solche Verbote demnach kein Hindernis für das Stellen eines Schutzgesuchs dar.

Focus-Online berichtet ebenfalls entsprechendes unter Berufung auf ein Schreiben der Bundespolizeidirektion München an die Dienststellen in Kempten, Rosenheim, Freilassing und Passau sowie am Flughafen in München, das dem Magazin nach eigenen Angaben vorliegt. Demnach heißt es in dem Schreiben weiter, alle Zurückweisungen „die aufgrund einer vorliegenden Wiedereinreisesperre erfolgen“ seien als „Lagemeldung zu übersenden“. Weiter heißt es: „Dabei ist insbesondere herauszustellen, ob im Zusammenhang mit der Einreise ein Asylbegehren geäußert wurde und wie sich die entsprechenden Reisemodalitäten (u.a. Reisemittel, Reiseroute und Grenze) darstellen.“

Foto: Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle, über dts Nachrichtenagentur

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