Bundesrechnungshof rügt Auswärtiges Amt

Der Bundesrechnungshof wirft dem Auswärtigen Amt eine systematische Missachtung von Genehmigungsvorschriften bei Baumaßnahmen an seinen Auslandsvertretungen vor. Das geht aus einem Bericht der Prüfer an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Dienstagausgaben berichten. Demnach gliederte das Außenministerium Generalsanierungen in mehrere kleine Baumaßnahmen und wies die Kosten so aus, dass der Bundestag, das Bundesfinanz- und das Bundesbauministerium für die Bewilligung und Durchführung der Arbeiten nicht mehr hinzugezogen werden mussten.

„Das AA führte außerhalb seiner Zuständigkeit ohne die Bundesbauverwaltung Große Baumaßnahmen durch. Hierzu teilte es im Haushalt eigentlich einzeln zu veranschlagende Große Baumaßnahmen in mehrere Kleine Baumaßnahmen und Bauunterhalt auf und führte Große Baumaßnahmen nach den weniger strengen Regeln für Kleine Baumaßnahmen durch“, moniert der Bundesrechnungshof in seinem Schreiben. Damit habe das Ministerium gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen, „weil es das Budgetrecht des Parlaments überging, indem es die Vorhaben einer Einzelveranschlagung im Haushalt und damit der parlamentarischen Kontrolle entzog.“ Zudem habe es auf diese Weise baufachliche und haushaltsmäßige Kontrollen durch das Bundesbau- und das Bundesfinanzministerium umgangen sowie „die Grundsätze der Haushaltsklarheit und –wahrheit“ missachtet. Die oberste Finanzbehörde bescheinigt dem Bundesaußenministerium unwirtschaftliches Arbeiten. „Das AA legte seinen in Eigenregie durchgeführten Baumaßnahmen regelmäßig keine systematischen Gesamtkonzeptionen und integralen Planungen zu Grunde. Dies führte zu unkoordinierten Schnittstellen, Kostensteigerungen und teilweise erheblichen Verzögerungen“, heißt es in dem Bericht an die Bundestagsabgeordneten. In dem Schreiben sind fünf Beispiele für eigentlich grundlegende, aber vom Auswärtigen Amt zerstückelt ausgewiesene Sanierungsarbeiten an deutschen Auslandsvertretungen aufgeführt. So habe das Auswärtige Amt Anfang der 2000er Jahre beschlossen, das Kanzleigebäude der Deutschen Botschaft London als sogenannte Große Baumaßnahme generalsanieren zu lassen. Das Bundesbauministerium legte im Jahr 2006 die Kostenobergrenze auf 10,9 Millionen Euro fest. Das AA stoppte die beabsichtigte Generalsanierung im Oktober 2010 und entzog dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung – einer dem Bundesbauministerium unterstellten Behörde – den Auftrag. „Es teilte die an sich Große Baumaßnahme in mehrere Einzelmaßnahmen auf und führte ab dem Jahr 2012 `unumgänglichen Sanierungsbedarf … im Rahmen von Kleinen Baumaßnahmen bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen` bei laufendem Dienstbetrieb nach und nach selbst durch“, schreibt der Bundesrechnungshof. Und weiter: „Die mittlerweile mindestens zwölf Einzelmaßnahmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen und werden voraussichtlich insgesamt rund 26 Millionen Euro kosten.“ Bundesbau- und Bundesfinanzministerium seien über das Vorgehen des AA nicht informiert gewesen. „Das AA begründete seine Entscheidung, diese Große Baumaßnahme aufzuteilen und in Eigenregie durchzuführen, mit der angespannten Haushaltslage. Es rechnete offenbar nicht damit, dass ihm der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für die Generalsanierung zur Verfügung stellen würde“, heißt es im Schreiben des Bundesrechnungshofs. Ähnlich sei das Auswärtige Amt im Laufe der vergangenen zehn Jahre bei der Sanierung seiner Botschaften in Kopenhagen und Buenos Aires sowie der Generalkonsulate in San Francisco und Mumbai vorgegangen. Der Bundesrechnungshof räumt ein, dass die Sanierung der Liegenschaften der Auslandsvertretungen seit Jahren einen erheblichen Rückstand aufweist. Das AA beziffere diesen auf 2,5 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr waren dafür 100 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen. Der Bundesrechnungshof ruft das Außenministerium dazu auf, seinen Baubedarf ordnungsgemäß auszuweisen und die Baumaßnahmen nicht mehr in Eigenregie durchzuführen. Es sieht aber auch das heute im Bundesinnenministerium angesiedelte Bundesbauministerium in der Pflicht: „Das Bundesbauministerium muss die Bundesbauverwaltung so aufstellen, dass sie ihren Aufgaben im Auslandsbau gerecht werden kann“, schreiben die Prüfer. Daran müsse „mit Hochdruck“ gearbeitet werden.

Foto: Deutsche Botschaft im Ausland, über dts Nachrichtenagentur

 

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