Wer in Deutschland lebt, arbeitet und Nachwuchs hat, hat Anspruch auf Kindergeld vom Staat. Jedoch können auch Menschen mit Wohnsitz im Ausland oder nicht-deutscher Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beziehen.
Wer in Deutschland lebt, arbeitet und Nachwuchs hat, hat Anspruch auf Kindergeld vom Staat. Jedoch können auch Menschen mit Wohnsitz im Ausland oder nicht-deutscher Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beziehen.