Firmenadressen oder Privatadressen kaufen – welche Unterschiede gibt es?

Wenn es um den Kauf und Verkauf von Adressdaten geht, sind die meisten Menschen skeptisch. Viele stellen sich die Frage, ob die Nutzung gekaufter Adressen überhaupt rechtens ist.

Eine klare Unterscheidung muss zwischen den Daten von Privatpersonen und Unternehmensadressen vorgenommen werden.  Privatpersonen sind viel stärker durch die Datenschutz-Grundverordnung geschützt als Unternehmen, deren Daten aus öffentlichen Quellen bezogen werden können oder die als juristische Personen gelten. Darunter fallen beispielsweise alle AGs und GmbHs. Somit muss auch keine Zustimmung des betroffenen Unternehmens eingeholt werden. Die Verarbeitung und Weitergabe der Daten bewegt sich dahingehend in einem legalen Rahmen.

Privatadressen und personenbezogene Daten

Handelt es sich um Privatpersonen ist die Gesetzeslage jedoch eine andere. Hier ist die Zustimmung des Betroffenen in jedem Fall von Nöten.  Die direkte E-Mail des Geschäftsführers oder auch die Namen bestimmter Schlüsselfunktionen eines Unternehmens, wie die Personalleitung oder Ähnliches, dürfen ebenfalls nicht verarbeitet oder verkauft werden, da es sich dabei um personenbezogene Daten handelt.

Welche Regelungen sieht die DSGVO vor?

Auch wenn der Gebrauch gekaufter Adressen zu Marketingzwecken auf den ersten Blick kompliziert erscheint, kann Firmenadressen kaufen besonders lohnenswert sein. Grund dafür sind die weniger einschränkenden Regelungen in Bezug auf die DSGVO. Eine E-Mail oder ein Fax darf an Firmenkunden nur mit vorheriger Werbeeinwilligung geschickt werden. An dieser Stelle greift jedoch auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und stuft eine Mail oder Fax als unzumutbare Belästigung ein. Dabei ist es gleichermaßen verboten diese an einen Privatkunden oder Firmenkunden zu verschicken, sofern keine Einwilligung vorliegt.

Die Telefonwerbung hingegen ist eine Grauzone, bei der eine mutmaßliche Einwilligung vorliegen muss. Somit muss ein Unternehmen gut begründen können, warum das vertrieben Produkt von Interesse für das kontaktierte Unternehmen ist. Dieser juristische Grenzbereich gilt allerdings nur in Bezug auf Firmenkunden. Die telefonische Kaltakquise ist bei Privatpersonen nicht erlaubt.

Datenschutzkonformes Werben

Unternehmen müssen werben, um die finanzielle Absicherung und das Fortbestehen des Geschäfts zu sichern. Somit hat eine Firma ein klares berechtigtes Interesse Werbung zu betreiben. Hier sieht auch die DSGVO im Erwägungsgrund 47 ein Schlupfloch für datenschutzkonformes Werben vor. Daher sollte zusätzlich eine schriftliche Interessensabwägung vorgenommen werden. Diese kann als juristische Absicherung vorgelegt werden.

Um es möglichst unkompliziert zu halten, sollte bei Werbung auf einen klassischen Briefversand gesetzt werden. Der klare Vorteil eines Print-Mailings besteht darin, dass keine Werbeeinwilligung von Nöten ist. An dieser Stelle muss lediglich der Auskunftspflicht nachgekommen werden, dabei sollte im Brief vermerkt sein, woher die Adressen bezogen wurden.  Außerdem genießt ein Brief ein höheres Ansehen als eine E-Mail, die häufig schnell in den Spam-Ordner verbannt wird. Währenddessen produzieren Briefe nicht nur visuelle Reize, sondern sind greifbar und dadurch auch attraktiver.

Firmenadressen kaufen

Zusätzlich gib es auch bei Firmenadressen Filtermöglichkeiten. Wenn eine spezielle Zielgruppe bereits festgelegt ist, können Adressen aus speziellen Branchen erworben werden. Auch Zusatzinformationen wie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sind in vielen Fällen möglich. Dabei sollte beim Kauf von Firmenadressen lediglich beachtet werden, dass es sich bei derlei Daten um die generellen Unternehmensinformationen handelt, da wie bereits erwähnt weiterführende Adressdaten, wie die direkte Durchwahl zur Führungsperson, zu den personenbezogenen Daten gezählt werden.

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