Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD beobachten


AfD-Klage abgewiesen – das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass die AfD in Bayern als rechtsextremistischer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Begründet wurde das Urteil vor allem mit ausländerfeindlichen Äußerungen.

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