Gewerbestrom: 6 aktuelle Fakten im Überblick

Gewerbestrom: 6 aktuelle Fakten im Überblick

Zwischen dem Strom, den Unternehmen als Gewerbestrom beziehen, und dem Strom, den Privatpersonen beziehen, besteht im Grunde kaum ein Unterschied. Der privat genutzte Strom ist an der Steckdose in den Privaträumen verfügbar und der Gewerbestrom eben im Betrieb. Da durch die Leitungen derselbe Strom fließt, unterscheidet sich der Strom hauptsächlich auf dem Papier – nämlich auf der Rechnung. Um hier einmal die grundlegenden Unterschiede herauszuarbeiten, werden nun die häufigsten Fragen zum Gewerbestrom beantwortet.

Was unterscheidet Privatstrom von Gewerbestrom?

Das größte Unterscheidungsmerkmal ist der Preis und dieser beruht letztlich auf der Abnahmemenge, denn grundsätzlich gilt: Je mehr Strom abgenommen wird, desto günstiger kann die Kilowattstunde auch werden. Obgleich lange Zeit die Regelgrenze von 10.000 kwh galt, kann sich mittlerweile Gewerbestrom ab bereits 5000 kWh lohnen.

Wer ist berechtigt, Gewerbestrom zu beziehen?

Grundsätzlich darf jeder Gewerbetreibende prüfen, ob der individuelle Bedarf so hoch ist, dass es sich rechnen würde, vom Privatstrom auf den Gewerbestrom zu wechseln. Der Privatkunde hat diese Option übrigens nicht. Dieser muss – selbst bei hohen Abnahmemengen – mit dem jeweiligen Anbieter direkt verhandeln, hat aber nicht die Chance per se und automatisch einen Anspruch auf den günstigeren Gewerbestrom anzumelden. Dieser ist – wie der Name eindeutig sagt – für Betriebe reserviert.

Was ändert sich beim Bezug von Gewerbestrom rein technisch betrachtet?

Ein Gewerbebetrieb wird – je nach seinen Verbrauchswerten – in den Bereich der Nieder-, Mittel-, Hochspannung oder gar Höchstspannungsnetze eingruppiert. Dies ist wichtig, um eine gleichbleibend stabile Stromversorgung zu ermöglichen. Klassische Ortsnetze werden im Niederspannungsnetz betrieben, das bei 230 oder 400 Volt betrieben wird. Kleine Kraftwerke werden im Mittelspannungsnetz bei 3 bis 30 Kilovolt betrieben, mittlere Kraftwerke im Hochspannungsnetz bei 60 bis 100 Kilovolt und Großkraftwerke im Höchstspannungsnetz bei 220 oder 380 Kilovolt.

Gibt es Ökostrom auch für Gewerbetreibende?

Ja. Mittlerweile gibt es auch für Gewerbetreibende Ökostrom-Angebote. Ähnlich wie im Privatkundenbereich gibt es auch hier keine klare Definition, was als Ökostrom ausgewiesen werden darf. Der Begriff „Ökostrom“ ist nicht geschützt. Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird laut Umweltbundesamt so definiert: „‘Strom aus erneuerbaren Energiequellen‘ (ist der) Strom, der in Anlagen erzeugt wurde, die ausschließlich erneuerbare Energiequellen nutzen, sowie der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, einschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen, der zum Auffüllen von Speichersystemen genutzt wird, aber mit Ausnahme von Strom, der als Ergebnis der Speicherung in Speichersystemen gewonnen wird.“

Worauf sollten Gewerbetreibende bei der Suche nach einem Gewerbestrom-Anbieter achten?

Auch Unternehmer müssen vor einer Vertragsunterzeichnung die Konditionen genau prüfen. Ihr Blick sollte dabei nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Zahlungsbedingungen fallen. Ein zusätzliches Einsparpotential ist es, wenn Kunden ihre Stromlieferung via Vorauszahlung begleichen – allerdings bleibt auch das Risiko einer unvorhersehbaren Insolvenz des Anbieters. Auch Paketpreise sind günstig, allerdings nur empfehlenswert, wenn der Verbrauch sehr genau vorhersehbar ist. Abweichungen vom vereinbarten Paketvolumen sind in der Regel sehr teuer. Aus Sicht der Gewerbetreibenden sind kurze Vertragslaufzeiten und kurze Kündigungsfristen wünschenswert. Allerdings stehen diese Punkte nicht selten mit höheren Kosten in Verbindung bei denen letztlich nur ein Preisvergleich zeigen an, ob sich die entsprechende Vertragsklausel auch lohnt.

Welche Tendenzen lassen sich bei der Strompreisentwicklung erkennen?

Erst im April meldete das Statistische Bundesamt gesunkene Preise. 0,1 Prozent niedriger seien die Verbraucherpreise beim Monatsvergleich April 2015 und April 2016 ausgefallen. Besonders mit Blick auf die Energiekosten ist das Ergebnis erfreulich, denn diese sanken um 8,5 Prozent. Dass die Preise für Strom dauerhaft sinken könnten, erscheint mit Blick auf den Ausbau der Stromnetze als Utopie, denn die Kosten dafür werden letztlich auf den Strompreis umgelegt.

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