Alleinerziehende mit Mindestlohn brauchen oft ergänzende Sozialleistungen
Neun von zehn Alleinerziehenden mit einem Kind und nach Mindestlohn bezahltem Vollzeitjob können von ihrem Einkommen nicht Lebenshaltungs- und Wohnkosten decken. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion hervor, die der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe) vorliegt. Demnach bleiben unter Berücksichtigung von Steuern, Abgaben, Freibeträgen und Lebenshaltungskosten einer Alleinerziehenden mit einem Bruttolohn von […]








