Neue Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Rettungspolitik

EZB, über dts Nachrichtenagentur Berlin – Eine Gruppe von Professoren hat Verfassungsbeschwerde gegen die gemeinsame europäische Bankenaufsicht eingelegt, die im November ihre Arbeit aufnehmen soll. „Die Bankenunion hat keine Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen und stellt somit einen Grundrechtsverstoß dar“, sagte der Berliner Anwalt Markus C. Kerber, Professor für öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik und der Initiator der Verfassungsbeschwerde der „Welt am Sonntag“. Die Karlsruher Richter hatten den Regierungen der Euro-Länder bereits im Frühjahr mit ihrem kritischen Urteil zum Staatsanleihen-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) Kopfzerbrechen bereitet.

Die Regeln zur gemeinsamen Bankenaufsicht „entbehren jeglicher Ermächtigungsgrundlage“, kritisierte Kerber, „und stellen den ersten Schritt zu einer bisher nicht dagewesenen Haftung des deutschen Steuerzahlers für Banken außerhalb der nationalen Bankenaufsicht dar“. Kerber bezeichnete die gemeinsame Bankenaufsicht in seinem Schriftsatz als „vorläufigen Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel“. Die Kläger kündigten weitere Verfassungsbeschwerden gegen die übrigen Elemente der Bankenunion an. Der gemeinsamen Abwicklungsmechanismus SRM und den zugehörigen Abwicklungsfonds haben aus ihrer Sicht keine ausreichende rechtliche Grundlage in den EU-Verträgen.

Foto: EZB, über dts Nachrichtenagentur

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