BGH billigt Einschnitte bei Lebensversicherungen
Der BGH hat Einschnitte bei Lebensversicherungen gebilligt. Die entsprechende Neuregelung des Gesetzgebers sei nicht verfassungswidrig, so die Karlsruher Richter. Sie stelle auch keine unzulässige Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Lebenssachverhalte dar. Inhaltlich habe der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen getroffen, die sowohl die Interessen der ausscheidenden Versicherungsnehmer als auch derjenigen, die ihre Verträge noch in der Zukunft fortführen, […]
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