Sieg von VW über die EU

Volkswagen eUpBerlin – Das sogenannte VW-Gesetz bleibt, das entschied nun der Europäische Gerichtshof. Das VW-Gesetz regelt die Überführung von Anteilsrechten am Volkswagenwerk in private Hand. Es trat 1960 in Kraft, als die Volkswagen GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft überführt wurde. Im Grunde besagt es, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent des Stimmrechts ausüben darf, selbst wenn er mehr Anteile besitzt. Das Land Niedersachsen hält als größter Aktionär nach Porsche und dem Emirat Katar 51 Prozent, ihm wurde eine Sperrminorität eingeräumt. Niedersachsen hat somit bei allen wichtigen Entscheidungen ein Vetorecht.

Bereits EGH-Urteil 2007

Der Streit zwischen Deutschland und der der EU, wegen des VW-Gesetzes, dauert seit Jahren an. Die EU vertritt die Meinung, dass die Regelungen im VW-Gesetz die Freiheit der Märkte einschränke. Nach einer Klage gegen Deutschland fiel 2007 das erste Urteil. Das Gericht sah in drei Punkten eine Verletzung der Kapitalsverkehrsfreiheit. Daraufhin wurde das Gesetz von der Bundesregierung in zwei Punkten geändert. Der Bund und das Land Niedersachsen konnten je 2 Vertreter im Aufsichtsrat von VW stellen, dieser Punkt wurde gestrichen. Auch der Punkt, dass das Stimmrecht auf 20 Prozent beschränkt ist, wurde abgeschafft. Nicht geändert wurde die Sperrminorität für das Land Niedersachsen. Die EU vertrat deshalb die Meinung, dass Deutschland dem Urteil von 2007 nicht nachgekommen sei, und klagte im Mai 2013 erneut. Die Bundesregierung erklärte, im Urteil sei nur die Kombination von Höchststimmrecht und Sperrminorität beanstandet worden, nicht aber die Blockademöglichkeit an sich. Der Rechtsstreit endete nun durch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Vetorecht von Niedersachsen bleibt

Mit dem neuen Urteil wurde nicht nur der Bundesrepublik Recht gegeben, sondern Deutschland entging damit auch einer möglichen Strafe in der Höhe von 68 Millionen Euro. Die Richter am Europäischen Gerichtshof fanden, dass Deutschland die Forderungen im Urteil aus 2007 ausreichend umgesetzt worden sind. Sie erklärten, die Sperrminorität des Landes Niedersachsen widerspreche nicht dem geltenden EU-Recht. Die Klage wurde abgewiesen, Niedersachsen behält die Sperrminorität. Das VW-Gesetz besitzt zwei Wurzeln. Die eine liegt in der NS-Vergangenheit der VW-Werke und der Zerschlagung des Gewerkschaftsvermögens, die zweite im Streit zwischen dem Bund unter der CDU und dem Land Niedersachsen unter SPD-Führung. Der Streit zwischen Bund und Land führte auch zur damaligen Privatisierung. Erst das VW-Gesetz konnte eine Einigung zwischen Bund, Land, Gewerkschaften und Aktionären erreichen. Seit 1960 schützt das Gestz die VW-Werke vor einer feindlichen Übernahme, nun ist sicher, der Schutz wird auch in Zukunft bestehen.

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