Beschäftigte in Gesundheit und Pflege müssen jetzt nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind.Betroffen sind Mitarbeiter unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Krankenhäusern, Tageskliniken, Arztpraxen und Rettungsdiensten.
