Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Teil der strengen Corona-Maßnahmen im Frühjahr 2020 für rechtswidrig erklärt. Die Bayerische Staatsregierung will das Urteil nicht akzeptieren und legt jetzt Revision gegen das Urteil ein.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Teil der strengen Corona-Maßnahmen im Frühjahr 2020 für rechtswidrig erklärt. Die Bayerische Staatsregierung will das Urteil nicht akzeptieren und legt jetzt Revision gegen das Urteil ein.