Ein Gericht hat einen 50-jährigen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Richter betrieb er im Darknet eine Plattform, auf der unter anderem zu Morden an Politikern aufgerufen wurde.
Auf sogenannten Todeslisten standen dabei auch die Namen des früheren Bundeskanzlers Olaf Scholz und der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Der Angeklagte räumte zwar ein, die Internetseite betrieben zu haben. Die veröffentlichten Listen bezeichnete er jedoch als reine Provokation. Dieser Darstellung folgte das Gericht nicht.
Neben der Freiheitsstrafe wurde dem Mann für drei Jahre das Recht aberkannt, öffentliche Ämter zu bekleiden oder für politische Mandate zu kandidieren.
