Sparmaßnahmen in Österreichs Gefängnissen: Elektronische Fußfessel ab September 2025 für mehr Häftlinge möglich.
Im Zuge eines umfassenden Sparprogramms weitet Österreich ab dem 1. September 2025 die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests (Fußfessel) aus. Häftlinge können dann bereits eine elektronische Fußfessel beantragen, wenn ihre verbleibende Haftdauer maximal 24 Monate beträgt. Bislang lag die Grenze bei zwölf Monaten. Die Maßnahme soll die überfüllten Gefängnisse entlasten und Kosten sparen.
Gefängnisaufenthalt teurer als Fußfessel
Die Ausweitung der Fußfessel-Regelung ist primär eine ökonomische Entscheidung. Ein Gefängnisaufenthalt ist deutlich teurer als die Überwachung mit einer elektronischen Fußfessel. Die Kosten für einen Häftling im Gefängnis belaufen sich auf rund 150 Euro pro Tag, während die elektronische Überwachung mit einer Fußfessel lediglich etwa 20 Euro pro Tag kostet. Die Maßnahme soll den Staatshaushalt um mehrere Millionen Euro entlasten.
Sozialverträglichkeit und Resozialisierung im Fokus
Neben den finanziellen Aspekten wird die Ausweitung der Fußfessel-Regelung auch mit dem Ziel der Resozialisierung begründet. Ein Aufenthalt im familiären Umfeld und die Möglichkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, sollen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtern und die Rückfallquote senken. Die Entscheidung für eine Fußfessel wird jedoch nicht automatisch getroffen, sondern unterliegt einer sorgfältigen Prüfung der individuellen Umstände des Häftlings.
Voraussetzungen für die Fußfessel
Um eine elektronische Fußfessel zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem ein fester Wohnsitz, eine geregelte Arbeit oder eine andere sinnvolle Beschäftigung sowie die Zustimmung des Opfers (falls vorhanden). Zudem darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen. Die Entscheidung über die Bewilligung der Fußfessel liegt letztendlich bei Gericht.
Kritik an der Maßnahme
Die Ausweitung der Fußfessel-Regelung stößt auch auf Kritik. Einige Experten befürchten, dass die Maßnahme zu einer Zunahme der Kriminalität führen könnte, da die Überwachung mit einer Fußfessel nicht so effektiv sei wie ein Gefängnisaufenthalt. Zudem wird kritisiert, dass die Opferrechte zu wenig berücksichtigt würden. Es wird befürchtet, dass die Fußfessel-Regelung dazu führen könnte, dass Täter früher aus der Haft entlassen werden und erneut Straftaten begehen. Die Debatte um die Ausweitung der Fußfessel-Regelung wird in Österreich voraussichtlich weitergehen.