Mehr als ein Jahr nach dem tödlichen Gondelabsturz auf der Horber Hochbrücken-Baustelle haben Staatsanwaltschaft und Gutachter ihre Ermittlungen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Rottweil macht menschliches Versagen für das Unglück verantwortlich und hat gegen den Kranführer einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen beantragt.
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