Ein Vulkanausbruch kann Reisepläne durcheinanderbringen und zu Flugausfällen führen. Reisende haben in solchen Fällen trotzdem Anspruch auf Unterstützung durch Airlines oder Reiseveranstalter, etwa bei Umbuchungen, Verpflegung, Hotelübernachtungen und unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstattung von Reisekosten.
