Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat angedeutet, dass die katholische Kirche erwägen könnte, in Zukunft Kirchensteuermittel für die Entschädigung von Missbrauchsopfern zu verwenden. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ sagte Kohlgraf, wenn die Zinserträge des Diözesanfonds nicht mehr ausreichen würden, um die Entschädigungszahlungen zu decken, müsse die Kirche ihr Vorgehen überdenken. Diese Aussage kommt nach einem kürzlich ergangenen Gerichtsurteil, das das Erzbistum Köln dazu verpflichtete, 300.000 Euro Entschädigung an ein Opfer von sexuellem Missbrauch zu zahlen. Das Urteil hat Auswirkungen auf alle Diözesen in Deutschland, und Kohlgraf erklärte, die Entscheidung sei „für alle Diözesen relevant und wird relevant sein“.
Der Bischof räumte auch ein, dass die katholische Kirche in Bezug auf die moralische Verantwortung zunehmend zu einer Haftungsgemeinschaft wird. Er stellte fest, dass sich die Haltung der Kirche in Bezug auf Haftung und Verantwortlichkeit weiterentwickelt hat und sie nun fast als Haftungsgemeinschaft angesehen wird. Kohlgraf betonte auch, dass die Entscheidung, rechtliche Schritte einzuleiten, bei jedem einzelnen Opfer liegt und dass jeder Fall untersucht werden muss, um festzustellen, ob ein institutionelles Versagen vorliegt.
Die Äußerungen des Bischofs kommen zu einer Zeit, in der die katholische Kirche wegen ihres Umgangs mit Missbrauchsfällen zunehmend in die Kritik gerät. Die Kirche wurde für ihren Mangel an Transparenz und Verantwortlichkeit im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen kritisiert. Das Thema hat zu einem Rückgang der Kirchenbesucher und einem Vertrauensverlust unter den Gläubigen geführt. Die Verwendung von Kirchengeldern zur Zahlung von Entschädigungen kann als positiver Schritt gesehen werden, um diese Bedenken auszuräumen, aber es bleibt abzuwarten, ob dies in Zukunft zu mehr Rechenschaftspflicht und Transparenz führen wird. (dts Nachrichtenagentur)
Foto: Katholischer Pfarrer in einer Messe, über dts Nachrichtenagentur